AGBs MAGIC MOUNTAINS powered by TRAVEL PARTNER

Gültig für ENDKUNDEN – B2C


1) Buchung/Vertragsabschluss

1.1

Die Buchung durch Reisende kann bei der Travel Partner GmbH (in der Folge Travel Partner genannt) oder einem anderen von Travel Partner autorisierten Reisebüro/Reisevermittler oder Kooperationspartner vorgenommen werden.

1.2

Mit der Buchung einer Pauschalreise oder einer Einzelleistung (bspw. lediglich Übernachtung und Verpflegung im Hotel ohne Beförderung oder anderer touristischer Leistung) bei Travel Partner, akzeptiert der Reisende sowohl für sich als auch alle weiteren, in der Rechnung genannten Personen (Mitreisende) die allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, dass er von den Mitreisenden zur Vereinbarung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt wurde.

1.3

Bei Buchung einer Pauschalreise im Sinne der Richtlinie des Rates der Europäischen Union 90/314/EWG vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen ist bei Buchung lediglich eine Anzahlung von 20% des Arrangementpreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens zum 17. Tag vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchung einer Einzelleistung hat der Reisende die vollen Reisekosten binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen – Buchungsabschluss 20 Tage vor Anreise – ist sowohl bei der Buchung einer Pauschalreise als auch bei Buchung einer Einzelleistung, der Gesamtreisepreis sofort bei Buchungsabschluss zu bezahlen.

1.4

Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt nach Bezahlung des vollen Reisepreises per E-Mail oder per Post. Der Reisende verpflichtet sich, die Reiseunterlangen bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben zu überprüfen.

1.5

Naturgemäß liegen dem Reisenden bei telefonischer Buchung die Reise- und Zahlungsbedingungen (kurz AGB’s) nicht vor. Der Reisende bzw. Buchende kann aber jederzeit auf www.travel-partner.com die AGB’s für Endkunden (B2C) abrufen. Jedenfalls werden die Reise- und Zahlungsbedingungen mit Übermittlung der Reise-/Buchungsbestätigung beigelegt und sodann jedenfalls Bestandteil des Vertrages.

1.6

Erfolgt die (An-)Zahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig, ist Travel Partner auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall kann Travel Partner die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten/Stornogebühren geltend machen.

1.7

Bei schriftlichen und telefonischen Buchungen, bei Buchungen mittels Fax sowie bei Online-Buchungen (Fernabsatzverträge) besteht gemäß § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAGG kein Rücktrittsrecht des Verbrauchers; weder bei Pauschalreisen noch bei gebuchter Einzelleistung.


2) Pass-, Visa- und sonstige Bestimmungen

Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflicht von Travel Partner, ist der Reisende für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und auch für die Vollständigkeit seiner Reisedokumente selbst verantwortlich.


3) Gewährleistung

3.1.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, hat der Reisende den Mangel während der Reise, unverzüglich, Travel Partner mitzuteilen. Travel Partner verpflichtet sich, gerechtfertigte Mängel nach Möglichkeit zu beheben und dem Reisenden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

3.2.

Der Reisende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm Travel Partner anstelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mängelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Der Mangel kann behoben werden, indem gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen (Ersatzunterkünfte gleichen oder ähnlichen Standards etc.) organisiert werden; eine ausdrückliche Zustimmung des Reisenden ist hierfür nicht erforderlich und kann das Ersatzangebot vom Reisenden nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden.

3.3

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden daran gehindert war, die einmonatige Frist einzuhalten.

3.4

Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

3.5

Die Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reisenden im Zusammenhang mit der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.

3.6

Mitarbeiter von Travel Partner oder Mitarbeiter von Repräsentanten sind nicht befugt, Ansprüche zu Lasten von Travel Partner anzuerkennen.

3.7

Unterlässt es der Reisende einen Mangel vor Ort anzuzeigen, so ist jeglicher Anspruch auf Preisminderung ausgeschlossen. Bei Pauschalreisen ist die unverzügliche Mängelrüge vor Ort Bedingung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bzw. ist dem Reisenden jedenfalls ein Mitverschulden bei Unterbleiben der Mängelrüge anzurechnen. Bei gebuchter Einzelleistung ist ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gesetzlich ausgeschlossen.

3.8

Die vertragliche Haftung von Travel Partner für durch sie oder ihre Mitarbeiter verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Travel Partner für den Schaden alleine wegen Verschuldens eines Repräsentanten (Unterkunftsgebers etc.) verantwortlich ist.


4) Reiseänderungen/Umbuchungen

4.1

Werden nach Buchung von Travel Partner nicht veranlasste Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird – neben den entstandenen Unkosten – eine Umbuchungsgebühr von € 15,00 pro Änderung bis 30 Tage vor Anreise verrechnet. Der durch die Umbuchung sich eventuell erhöhende Reisepreis ist vom Reisenden bis spätestens 14 Tage (samt Gebühren) vor Reiseantritt zu bezahlen.

4.2

Eine von Travel Partner nicht veranlasste Umbuchung ab 29 Tage vor Reiseantritt gilt als Rücktritt. Es werden die in Pkt. 5) angeführten Stornogebühren in Rechnung gestellt.

4.3

Bei Namensänderung bzw. bei Sonderwünschen wird aufgrund des zusätzlichen Aufwandes ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 15,00 pro Buchung/Person berechnet. Die Frist zur Bezahlung der Unkosten ist wiederum spätestens 14 Tage vor Reiseantritt.

4.4

Travel Partner ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und/oder nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen sowie das Entgelt zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird Travel Partner den Reisenden so bald wie möglich informieren und hat der Reisende unverzüglich nach entsprechender Mitteilung zu erklären, ob er die Vertragsänderung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt.


5) Stornogebühren/Rücktrittskosten

Reisende können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Reisende sind verpflichtet, bereits ausgehändigte Reisedokumente unverzüglich zu retournieren. Die Reiserücktrittskosten stehen in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richten sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

5.1 Allgemeine Stornogebühren/Rücktrittskosten

Es ergeben sich für Hotelbuchungen entweder ohne oder mit Zusatzleistungen folgende Stornosätze:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt …………….. 10%,

mindestens jedoch € 25,00 pro Person;

ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt……………. 25%;

ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt………..…. 50%;

ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt……………. 65%;

ab dem 03. Tag vor Reiseantritt und bei

no show ……………………………………….. 85%.

5.2 Stornogebühren/Rücktrittskosten gültig für Buchungen mittels Gutscheincode (Ab in den Urlaub, Animod, Groupon etc.)

Eine Stornierung von bereits durch Travel Partner bestätigten Buchungen ist bei Einlösung von Gutscheincodes nicht möglich. Ein Kostenersatz bei no show ist ausgeschlossen.

5.3. Stornogebühren/Rücktrittskosten bei Buchung einer Reise mit einer Eintritts-, Zutritts-, oder Ermächtigungskarte (Konzerttickets, Musicalkarten etc.)

Die mit einer Reise verbundenen Kosten für Eintritts-, Zutritts-, oder Ermächtigungskarten hat der Kunde bei Stornierung sowie no show jedenfalls selbst zu bezahlen.


6) Rücktritt des Reiseveranstalters vor Antritt der Reise

Travel Partner wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn bei ausgeschriebenen Gruppenreisen, Sonderflügen (Charter) oder Busreisen eine vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Reisende werden so früh wie möglich davon informiert; spätestens jedoch bis zum 15. Tag vor Abreise bei Reisen von mehr als 6 Tagen bzw. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen. Bei Tagesfahrten erfolgt die Stornierung bis 48 Stunden vor Abreise. In diesen Fällen erhält der Reisende die bereits bezahlten Reisekosten zurück oder hat die Möglichkeit, an einer gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern Travel Partner zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.


7) Richtigkeit der Angaben

7.1

Der Reisende verpflichtet sich, alle Angaben korrekt zu tätigen; insbesondere das Alter der Kinder. Bei falschen Angaben kann es zu einer Nachverrechnung von Reiseleistungen kommen und ist eine Umbuchungsgebühr zu entrichten (Pkt. 4.1).

7.2

Eventuell vorhandene bzw. bereits im Angebot angegebene Personenbeschränkungen der Unterkünfte sind zu beachten. Die maximale Personenanzahl darf auch mit Kleinkindern (Babys) nicht überschritten werden. Jeder Teilnehmer (auch Babys und Kleinkinder) ist namentlich anzuführen.

7.3

Kinder- und Zusatzbetten können den Wohnkomfort beeinträchtigen. Nur die vorab bereits gewünschte Anzahl an Kinder- und Zusatzbetten kann bereitgestellt werden. Kinderbetten sind Gitterbetten, Zusatzbetten sind Klappbetten, Couch, Schlafsessel, etc.


8) Zimmergröße

Die in der Ausschreibung angegebene Quadratmeteranzahl beinhaltet alle Wohnflächen, inkl. Bad und Flur. Es handelt sich hierbei um Ca.-Angaben.


9) Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren (Hund und Katze etc.) ist grundsätzlich nicht gestattet. Haustiere sind auf der Anmeldung anzuführen, insoweit in der Objektbeschreibung des Unterkunftsgebers eine Mitnahme von Haustieren erlaubt wird. Die eventuell anfallenden Mehrgebühren sind vor Ort zu entrichten. Hunde und andere Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen in diverse Räumlichkeiten der Unterkunft (z.B. Restaurants- und Wellnessbereich, etc.) nicht mitgeführt werden.

10) Kaution

10.1

Gegebenenfalls kann bei Übernahme von Appartements/Objekten vom Repräsentanten (Schlüsselhalter) eine Kaution eingehoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist.

10.2.

Der Reisende übernimmt die Verpflichtung, das Mietobjekt und das darin vorhandene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln. Der Reisende ist weiters verpflichtet, etwaig verursachte Schäden sofort dem Repräsentanten zu melden und vor Ort zu begleichen. Der Reisende haftet für begleitende Personen, auch für Minderjährige.

10.3.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts bei gleichzeitigem Abzug der Nebenkosten bei Abreise zurückerstattet. Abhängig vom Mietobjekt muss die Kaution in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden.


11) Höhere Gewalt

11.1.

“Höhere Gewalt” ist ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das die Vertragspartei, die sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbar sind, beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinenabgänge, Vulkanasche etc.

11.2.

Bei höherer Gewalt können beide Vertragsteile den Reisevertrag vor Reisebeginn stornieren. Der bereits bezahlte Reisepreis wird zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Bereits konsumierte Leistungen sind zu bezahlen. Für Mehrkosten, die vor Ort entstehen, wie beispielsweise durch eine spätere Abreise, haftet Travel Partner nicht. Solche Mehrkosten hat der Reisende direkt vor Ort zu bezahlen.

11.3

Zwingt höhere Gewalt Travel Partner zum Storno, kann dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Destination angeboten werden. Bei Nichtannahme der Ersatzdestination werden die Kosten zurückerstattet.


12) Weitere Bedingungen

Weitere Bedingungen können in den Detailangaben des Angebots und in den einzelnen Ausschreibungen vorhanden sein und sind beachtlich. Änderungen bleiben vorbehalten.


13) Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt und die entsprechende Bestimmung der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) sinngemäß herangezogen. Die anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben davon unberührt. Die unzulässige oder ungültige Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Sinngemäß gilt dies auch für die Schließung von Lücken, wobei zu beachten ist, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn sie in Kenntnis der Ungültigkeit und Unvollständigkeit der Bestimmung gewesen wären.


14) Datenschutz

14.1

Mit Vertragsabschluss willigt der Reisende in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch Travel Partner, das Reisebüro oder den Reisevermittler ein, sofern diese Daten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

14.2

Seitens Travel Partner findet kein Verkauf, Tausch oder sonstiger unautorisierter Gebrauch von persönlichen Daten und Informationen des Reisenden statt. Travel Partner gibt keine personenbezogenen Daten von Reisenden an Dritte weiter, es sei denn, der Reisende hat dazu seine Einwilligung erteilt oder besteht für Travel Partner eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten. Als Dritte gelten nicht externe Dienstleister von Travel Partner.

14.3

Der Reisende hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei Travel Partner gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist unentgeltlich und wird grundsätzlich per E-Mail, in Ausnahmefällen (wenn der Reisende keine Empfangsmöglichkeit hat) auch schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Befügung einer Kopie des Reisepasses des Reisenden schriftlich oder eigenhändig unterschrieben an Travel Partner GmbH, Austraße 2a, 6352 Ellmau, zu richten.

14.4

Der Reisende hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hierzu ist eine E-Mail mit folgenden Angaben ausreichend: Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Reisenden, Kundennummer oder Buchungsnummer der letzten Reise. Das E-Mail ist an service@travel-partner.com zu richten.

14.5

Dem Reisenden ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Reisende trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an Travel Partner übermittelten Daten selbst Sorge.

14.6

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IPAdresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Die weiteren Bestimmungen zum Datenschutz kann der Reisende der jeweiligen Buchungsplattform entnehmen und sind diese ebenso Bestandteil dieser Datenschutzbestimmung.


15) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler

15.1

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Travel Partner sowohl zur Anpassung als auch zur Stornierung des Reisevertrages.

15.2

Die vorstehenden Bestimmungen haben insoweit Gültigkeit, als nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.


16) Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

16.1

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Ellmau in Tirol sachlich zuständige Gericht, sofern dies nicht den gesetzlich normierten Verbrauchergerichtsständen widerspricht.

16.2.

Als materielles Recht gilt ausschließlich österreichisches (Reise-)Recht.


17) Reisebüro-Sicherungs-Verordnung gültig nur für Pauschalreisen (Kundengeld-Absicherung gem. EU-Richtlinie für Pauschalreisen)

17.1

Die Firma Travel Partner GmbH ist unter der Eintragungsnummer 1998/0501 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit registriert.

17.2

Die Absicherung wurde mittels Bankgarantie, Sicherungsgarantie vom 28.11.2012 Raiffeisenbank Going, vorgenommen. Der Abwickler gem. § 3 Zif. 2 RSV ist die EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 (0)1 3172500, Fax:+43 (0) 1 3199367.

17.3

Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler zu melden.


Verantwortlich für den Inhalt

Travel Partner GmbH
Austrasse 2a
6352 Ellmau
Tirol/Österreich

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